Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Fahrzeug und unsere Leistungen.

Je nach Fahrzeug und Motoröl empfehlen Hersteller einen Wechsel alle 10.000 bis 30.000 km oder einmal jährlich. Moderne Fahrzeuge zeigen den Ölwechselbedarf über die Serviceanzeige an. Wir empfehlen, die Herstellervorgaben einzuhalten.

Nein. Laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Sie Ihr Fahrzeug während der Garantiezeit in jede Fachwerkstatt bringen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren – vorausgesetzt, es werden die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten mit den richtigen Teilen durchgeführt.

PKW müssen in Österreich alle zwei Jahre zur §57a Begutachtung. Neue Fahrzeuge sind in den ersten drei Jahren befreit. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Begutachtungsplakette (Pickerl) vermerkt.

In Österreich gilt situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Die Empfehlung lautet Oktober bis April. Reifen müssen mindestens 4 mm Profiltiefe haben und das Alpine-Symbol tragen.

Die Motorstörungsleuchte zeigt an, dass ein Steuergerät einen Fehler erkannt hat. Eine Diagnose sollte zeitnah durchgeführt werden. Bei gelber Leuchte ohne weitere Symptome können Sie zur Werkstatt fahren, bei roter Leuchte sofort anhalten.

Bremsbeläge halten je nach Fahrweise und Fahrzeugtyp zwischen 30.000 und 70.000 km. Vorderachsbeläge verschleißen schneller als Hinterachsbeläge. Anzeichen für Verschleiß: quietschende Geräusche beim Bremsen, längerer Bremsweg oder Vibration im Bremspedal.